400 Euro-Jobs

400 Euro Job wird eine geringfügige Beschäftigung genannt, die das monatliche Entgelt von 400,00 Euro nicht übersteigt. ab 400,01 Euro wird die Beschäftigung dann als Midi - Job oder Niedriglohn bezeichnet. Allerdings auch nur bis zu einem Entgelt von 800,00 Euro. Eine Befreiung der Sozialversicherungspflicht liegt bis zu der 400 Euro - Grenze vor. Ein Arbeitgeber muss trotzdem Pauschalabgaben für seinen Beschäftigten leisten, zum Beispiel Krankenversicherungspauschale, Pauschale für Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag usw.. Alles in allem belaufen sich die Pauschalabgaben des Arbeitsgebers auf 30,77% des gerechneten Arbeitsentgeltes. Für privat krankenversichert geringfügig Beschäftigte muss er nur 17,77% zahlen. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung kommen auch noch hinzu, diese ist aber Betriebsabhängig. Die Pauschalabgaben muss der Arbeitgeber an die Mini-Job Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) zahlen. Dafür muss der Arbeitgeber monatlich einen Beitragsnachweis erstellen (Dauerauftrag ist gerade wegen dem meist schwankendem monatlichem Entgelt nicht möglich), welcher dann als Scheck, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung übertragen wird.  In einem Privathaushalt, wenn zum Beispiel eine Putzkraft, Köchin oder ähnliches eingestellt wird, sind die Pauschalabgaben etwas anders. Da belaufen sie sich auf 14,27% insgesamt. Die Zahlungen an die Mini-Job Zentrale verlaufen dann auch etwas anders. Über das sogenante "Haushaltsscheck" - Verfahren. Das heißt, dass jeweils zum 15. im Januar und 15.Juli die Beiträge der Knappschaft vom vorangegangenen halben Jahr eingezogen werden. Die Pauschalabgaben werden jedoch in der Regel vom Arbeitgeber getragen, so dass der Arbeitnehmer das Entgelt brutto wie auch netto erhält. Durch Mini-Jobs ist man nicht krankenversichert.
Für eine korrekte Anmeldung als Aushilfskraft müssen folgende Informationen mitgeteilt werden: Rentenversicherungsnummer, Geburtstag und Geburtsort und Geburtstname.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder im Urlaub kann genau so wie bei einem "normalen" Arbeitnehmer gehandhabt werden.

 

 

 

Die Beliebtesten Aushilfsjobs sind:
Putzhilfen, Haushaltshilfe, Bürohilfe, Messeaushilfe, Kellner, Hausmeister

Stand 2008 - Angaben ohne Gewähr