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400 Euro Job wird eine geringfügige Beschäftigung genannt, die das monatliche
Entgelt von 400,00 Euro nicht übersteigt. ab 400,01 Euro wird die Beschäftigung
dann als Midi - Job oder Niedriglohn bezeichnet. Allerdings auch nur bis zu
einem Entgelt von 800,00 Euro. Eine Befreiung der Sozialversicherungspflicht
liegt bis zu der 400 Euro - Grenze vor. Ein Arbeitgeber muss trotzdem
Pauschalabgaben für seinen Beschäftigten leisten, zum Beispiel
Krankenversicherungspauschale, Pauschale für Lohn- und Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag usw.. Alles in allem belaufen sich die Pauschalabgaben des
Arbeitsgebers auf 30,77% des gerechneten Arbeitsentgeltes. Für privat
krankenversichert geringfügig Beschäftigte muss er nur 17,77% zahlen. Die
Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung kommen auch noch hinzu, diese
ist aber Betriebsabhängig. Die Pauschalabgaben muss der Arbeitgeber an die
Mini-Job Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) zahlen.
Dafür muss der Arbeitgeber monatlich einen Beitragsnachweis erstellen
(Dauerauftrag ist gerade wegen dem meist schwankendem monatlichem Entgelt nicht
möglich), welcher dann als Scheck, Lastschrifteinzug oder Banküberweisung
übertragen wird.
In einem Privathaushalt, wenn zum Beispiel eine Putzkraft, Köchin oder ähnliches
eingestellt wird, sind die Pauschalabgaben etwas anders. Da belaufen sie sich
auf 14,27% insgesamt. Die Zahlungen an die Mini-Job Zentrale verlaufen dann auch
etwas anders. Über das sogenante "Haushaltsscheck" - Verfahren. Das heißt, dass
jeweils zum 15. im Januar und 15.Juli die Beiträge der Knappschaft vom
vorangegangenen halben Jahr eingezogen werden.
Die Pauschalabgaben werden jedoch in der Regel vom Arbeitgeber getragen, so dass
der Arbeitnehmer das Entgelt brutto wie auch netto erhält. Durch Mini-Jobs ist
man nicht krankenversichert.
Für eine korrekte Anmeldung als Aushilfskraft müssen folgende Informationen
mitgeteilt werden: Rentenversicherungsnummer, Geburtstag und Geburtsort und
Geburtstname.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder im Urlaub kann genau so wie bei einem
"normalen" Arbeitnehmer gehandhabt werden.
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